Die Beitragsordnung des TKC Altenburg wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.11.2017 neu beschlossen. Beitragsübersicht: Erwachsene ab 18. Lebensjahr (Berufstätig) 7,50€/Monat oder 90,00€/Jahr Erwachsene ab 18. Lebensjahr (Arbeitslos) 6,00€/Monat oder 72,00€/Jahr Rentner 6,00€/Monat oder 72,00€/Jahr Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr 4,50€/Monat oder 54,00€/Jahr Jugendliche ab 15. Lebensjahr 5,50€/Monat oder 60,00€/Jahr Ehrenmitglieder 2,50€/Monat oder 30,00€/Jahr Wichtig! Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nur noch im Lastschriftverfahren möglich! Beitrag oder Spenden an: Kontoinhaber: Turn- und Kegelclub Altenburg e.V. Institut: Sparkasse Altenburger Land IBAN: DE24 8305 0200 1200 0687 14 BIC: HELADEF1ALT Beitrags- und Gebührenordnung des Turn- und Kegelclub Altenburg e. V. § 1 Grundsatz Diese Beitrags- und Gebührenordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung des TKC Altenburg e.V.. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und das Mahnverfahren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Aus Vereinfachungsgründen schließt die männliche Form der Bezeichnungen auch die weibliche mit ein. § 2 Beschlüsse 1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die Gebühren und Umlagen fest. 2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. § 3 Beiträge 1. Für die Beitragshöhe ist die am Fälligkeitstag bestehende Beitragsklasse (Status) maßgebend. 2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich und unaufgefordert dem geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen. 3. Der Mitgliedsbeitrag wird spätestens zum 15.02. für Halb- und Jahreszahler, spätestens zum 10.07. für Halbjahreszahler (2. Rate) eines jeden Jahres vom angegebenen Konto ausschließlich im Lastschriftverfahren abgebucht. 4. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.01. eines Jahres erfolgt eine Berechnung voller Monate zum Jahresende. Der Beitragseinzug erfolgt im Folgemonat nach Vereinseintritt entsprechend der Beitragshöhe am Fälligkeitstag. § 4 Gebühren Aufnahmegebühr 5,00 € Erfolglose Einziehung des Beitrages vom angegebenen Konto 3,00 € Unzustellbarkeit von Briefsendungen 1,00 € Postalische Zusendung von Unterlagen 3,50 € Mahngebühren Stufe 1 1,50 € + Porto Stufe 2 3,00 € + Porto Stufe 3 5,00 € + Porto 1. Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. 2. Externe (Nicht-Mitglieder) haben alle Gebühren vor Inanspruchnahme der Leistung in Bar beim Schatzmeister oder dem zuständigen Abteilungsleiter des Vereins?????® oder via Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Im Falle einer Überweisung der Gebühren ist dies durch einen entsprechenden Beleg vor Inanspruchnahme der Leistung nachzuweisen. 3. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. § 5 Mahnverfahren Ein Mahnverfahren findet Anwendung bei Personen, die nach Ablauf von Zahlungsfristen gemäß dieser Beitragsordnung Zahlungsschuldner des Jahresbeitrages, von Gebühren oder Umlagen sind. Es wird ebenfalls bei Personen angewendet, die wegen Zahlungsproblemen andere Zahlungstermine mit dem Vorstand vereinbart haben, jedoch diesen nicht nachkommen. Der Versicherungsschutz ist bei der Anwendung des Mahnverfahrens ausgesetzt. Bei Nichtzahlung innerhalb von 10 Werktagen bei Forderungen nach Mahnstufe 3 wird das Mitglied aus der Mitgliederliste gestrichen und ggf. gekündigt, der Verein behält sich vor, auf Beschluss des Vorstandes, ein Mahnverfahren beim zentralen Amtsgericht Altenburg einzuleiten. Alle aus Beitrags- und Gebührenrückständen resultierenden Kosten sind vom Schuldner zu begleichen. § 6 Vereinskontodaten bei Überweisungen von Gebühren (§ 4) Kontoinhaber: Turn- und Kegelclub Altenburg e.V. Institut: Sparkasse Altenburger Land IBAN: DE24 8305 0200 1200 0687 14 BIC: HELADEF1ALT Beschlussfassung vom: 20.11.2017
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